Die SP Birsfelden hat an ihrer 106. Generalversammlung vom 28. April 2017 folgende Parolen für die Abstimmungen vom 21. Mai 2017 beschlossen.
JA zum Energiegesetz EnG (Energiestrategie 2050)
Die Energiestrategie 2050 ist ein wichtiger Schritt hin zu einer erneuerbaren, effizienten und einheimischen Energieversorgung. Sie fixiert den Atomausstieg und verringert unsere Abhängigkeit von ausländischen fossilen Energieträgern wie Öl.
Auch wenn aus linker Sicht entschiedener und schneller vorangetrieben werden muss, so ist die Energiestrategie 2050 doch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
➤ Ja zur Energiestrategie 2050
➤ Argumentarium der SP Schweiz zur Energiestrategie 2050
NEIN zur Bruderholzspital-Initiative
Eine Annahme der Bruderholz-Initiative gefährdet die wichtige und nötige gemeinsame Spitalplanung mit Basel-Stadt. Ausserdem stehen millionenteure Investitionen an, soll das Bruderholzspital in seiner jetzigen Form fortgeführt werden. Gleichzeitig ist die Versorgung in der Region mehr als ausreichend, der nächtliche Betrieb der Notfallstation auf dem Bruderholz für eine Handvoll Fälle macht deshalb keinen Sinn mehr. Verbauen wir uns nicht den Weg zu einem günstigen und besseren Spital und lehnen die Bruderholzspital-Initiative ab.
➤ Leserinnenbrief von Regula Meschberger zur Bruderholzspital-Initiative
➤ Nein zum Fass ohne Boden!
NEIN zur Initiative «fachlich kompetent ausgebildeten Lehrpersonen»
Die Lehrerinnen und Lehrer im Baselbiet sind bereits sehr kompetent und gut ausgebildet, auch wenn diese Initiative das Gegenteil suggerieren will. Doch sie stellt den Kanton ins Abseits, weil in anderen Kantonen ausgebildete Lehrkräfte nicht mehr im Baselland arbeiten könnten.
NEIN zur «Abschaffung der Amtszeitbeschränkung für Mitglieder des Landrats»
Die Demokratie braucht die Mitwirkung möglichst vieler und keine Sesselkleberei. Der Kanton ist auf neue Ideen und frische Kräfte angewiesen, was regelmässigen Wechsel voraussetzt.
➤ Nein zur Sesselkleberei!
JA zur «Aufgabenzuordnung und Zusammenarbeit der Baselbieter Gemeinden»
Die Verfassungsänderung schreibt drei Prinzipien neu in die Kantonsverfassung, welche den Gemeinden nützen: Die Gemeinden erhalten mehr Autonomie, sie erhalten die finanziellen Mittel für ihre Aufgaben und sie bekommen mehr Spielraum für deren Erfüllung. Ausserdem stärkt diese Verfassungsänderung die Zusammenarbeit der Gemeinden untereinander.