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Richtig wählen, einfach gemacht

Hand Writing by Dave King

Dieser Artikel erschien zuerst auf der Webseite der SP Birsfelden

Alle vier Jahre werden im Baselbiet Landrat und Regierungsrat neu gewählt. Und jedes Mal gibt es ziemlich viele, die nicht abstimmen gehen. Bei eidgenössischen Volksabstimmungen der letzten Jahre gingen im Baselbiet nur zwischen 37.3 % (im Jahr 2012) und 49.8 % (2011) der Stimmberechtigten an die Urne. Zu kompliziert, so ein häufig angegebener Grund. Dabei ist es ja einfach und man hat auch mehrere Wochen Zeit, sich darum zu kümmern. Praktischerweise gilt diese Anleitung ähnlich auch für die Nationalrats- und Ständeratswahl im Herbst.

Wer Hilfe beim Finden von passenden Kandidierenden für den Regierungsrat und Landrat braucht, der kann auf smartvote einen Fragebogen ausfüllen und zu seinen Ansichten passende Kandidierende und Listen finden.

Wer die Kandidierenden der SP Birsfelden kennenlernen möchte, kann uns gerne an diversen Standaktionen besuchen und diese Webseite durchstöbern.

Die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft hat einen kleinen Erklär-Film veröffentlicht. Einiges besser umgesetzt ist die Webseite easyvote, auf der erklärt wird, wie und wen man wählen kann.

Etwas verkürzt kann die Proporzwahl in den Landrat so zusammengefasst werden:

  • Es sind nur Personen wählbar, die auf einer Liste antreten, also nicht alle Stimmberechtigten.
  • Jeder Name darf nur maximal zwei Mal auf der eingeworfenen Liste stehen.
  • Es darf nur eine Liste eingeworfen werden.
  • Die Liste darf verändert werden (Kumulieren und Panaschiere). Kandidierende können gestrichen und durch andere, auch von anderen Listen, ersetzt werden, müssen aber nicht.
  • Leere Linien zählen als nur Listenstimmen für die jeweilige Partei, aber nicht für eine bestimmte Kandidatin.
  • Die Sitze werden zuerst den Listen (nach Listenstimmen, d.h. alle Stimmen, die Kandidierende der Liste erhalten haben oder leere Zeilen auf einer Parteiliste) verteilt, danach innerhalb der Liste den Kandidierenden mit den meisten Stimmen.

Da der Regierungsrat nach dem Majorzverfahren gewählt wird, gelten hier andere Regeln:

  • Jede stimmberechtigte Person im Baselbiet ist wählbar.
  • Jeder Name darf nur einmal auf die Liste geschrieben werden, maximal dürfen fünf Namen aufgeschrieben werden.
  • Es können auch weniger als fünf Namen gewählt werden.
  • Gewählt sind Stimmberechtigte, die über dem absoluten Mehr (Hälfte der Stimmen plus eine) liegen. Ist dies für mehr als fünf Personen der Fall, sind diejenigen mit den meisten Stimmen gewählt. Erreichen weniger als fünf das absolute Mehr, so gibt es um die verbleibenden Sitze eine Nachwahl.

Grundsätzlich empfiehlt die SP Birsfelden folgendes: Die Liste 2 einwerfen, dazu Regula Nebiker und Daniel Münger in den Regierungsrat wählen (und die restlichen drei Linien leer lassen).