Heute morgen war ja die Verhandlung beim Kantonsgericht über die Beschwerde gegen die Wahl von Regula Meschberger. Diese wurde heute Vormittag am Kantonsgericht in Liestal verhandelt, nachdem der Regierungsrat sich in der Sache für befangen erklärte und die Beschwerde als Sprungbeschwerde ans Kantonsgericht Abteilung Verwaltungsrecht weitergeleitet hatte.
Diese Weiterleitung war denn auch ein wichtiges Thema für die vier Richter und eine Richterin. Sie behandelten aber unter dem Aspekt der Rechtsökonomie die Beschwerde und haben diese nun aus zwei Hauptgründen gutgeheissen.
Die Verhandlung heute Morgen war einigermassen kurz und klar: Die Beschwerde wurde nun vom Kantonsgericht gutgeheissen. In der Argumentation stützt sich das Gericht vor allem auf die Definition, was ein Lehrer ist (im Bildungsgesetz) und verneinen auch, dass Regula Meschberger vom Kanton angestellt sei. Sie sei keine Lehrkraft, weil sie den Unterricht nicht mitgestalte und eine Instanz über den Lehrkräften sei, so das Gericht.
Das Kantonsgericht ist hier aber nur die erste Instanz, die nächste wäre das Bundesgericht. Da Regula Meschberger aber das Urteil nicht weiterziehen wird, bleibt es sehr wahrscheinlich dabei. Wir dürfen je nach weiterem Vorgehen also im Herbst eine Ersatzwahl und Gemeindepräsidiumswahl erleben.
Sehr schade, wenn man bedenkt, dass viele Leute in Birsfelden gerne mit uns zusammen etwas an der miesen Atmosphäre im Gemeinderat und der Gemeinde insgesamt tun würden, aber leider nun zum zweiten Mal ausgebremst wurden – auf juristischem Weg.
Nun muss sich Regula Meschberger aber zunächst entscheiden, ob sie ihr Amt als Schulleiterin aufgeben will, was keine einfache Entscheidung sein dürfte. Dafür, und mit all den Fristen, bleiben ein paar Wochen Zeit für die Sommerferien.
Spannend sind dabei vor allem auch die Auswirkungen auf den Fall Arlesheim, wo der Schulleiter gleichzeitig auch noch Gemeindepräsident ist. Der müsste wohl innert eines halben Jahres einer der beiden Jobs aufgeben, würde ich vermuten.
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2 Antworten
Für ihren Entscheid braucht sie sicher ein paar Tage – und schliesslich hat sie die auch, bis das Urteil rechtskräftig wird. Ich meine, es wäre besser, wenn sie im GR wäre, aber ich kann auch verstehen, dass sie ihren Job nicht einfach an den Nagel hängen will.
Zur Nachwahl: Es scheint, so habe ich zumindest gehört, zwei Möglichkeiten zu geben: Erstens, es gibt eine Nachwahl, weil bei einer Majorzwahl das Nachrutschen nicht möglich ist und Regula Meschberger ja gewählt wurde (sie ist wählbar, aber ihre Ämter nicht vereinbar!). Zweitens, Ursula Roth-Somlo rutscht in den GR nach, weil die Wahl von Regula nicht erwahrt wurde.
Was nun aber passiert, kann ich beim besten Willen nicht sagen. Hoffentlich informiert die Gemeinde nicht erst Ende August.
Wenn Regula eine Schulleiterin wäre, die die Schule und die Unterrichtsmöglichkeiten nicht mitgestalten würde, wäre sie tatsächlich nur … und müsste aus ihrem Amt entlassen werden.
Ich glaube, es wäre tatsächlich langsam Zeit, wenn der Kanton Hülftenschanz langsam Gesetze bekäme, die auch eindeutig wären.
Und wenn, hoffe ich zumindest auf eine Ersatzwahl. Sonst haben wir ja praktisch wieder den alten Gemeinderat …